Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Mott Corporation
Überarbeitet am 18. August 2025

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Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Vereinbarung“) gelten für jegliche Beschaffung von Produkten, Teilen und Komponenten („Ausrüstung“) sowie Ingenieurdienstleistungen, technischen Dienstleistungen, Reparaturdienstleistungen, Instandsetzungs- oder Garantiearbeiten oder sonstigen Dienstleistungen („Dienstleistungen“) durch den Käufer vom Verkäufer. Dies gilt für alle in Rechnungen, Leasingverträgen, Angeboten, Kostenvoranschlägen, Angebotsanfragen, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Auftragsbestätigungen, Zeichnungen, Ausnahmedokumenten oder anderen Dokumenten beschriebenen Leistungen, denen diese Vereinbarung beigefügt ist oder auf die Bezug genommen wird, sowie für alle Bestellungen, Transaktionsdokumente oder sonstige Kommunikation zwischen den Parteien, unabhängig davon, ob diese Vereinbarung darin erwähnt wird. Ausrüstung und Dienstleistungen werden im Folgenden zusammenfassend als „Produkte“ bezeichnet. Der Verkäufer widerspricht jeglichen abweichenden, widersprüchlichen, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in Bestellungen, auf der Website oder den Lieferantenportalen des Käufers oder in sonstiger Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer und ist an diese nicht gebunden. Solche abweichenden, widersprüchlichen, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen werden hiermit zurückgewiesen und nur dann akzeptiert, wenn sie in einer von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurden. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und umfassende Übereinkunft zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar. Sämtliche zuvor zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand getroffenen Absprachen, Vereinbarungen, Zusicherungen, Geschäftspraktiken und Handelsbräuche sind in dieser Vereinbarung aufgegangen, die allein die Vereinbarung der Parteien vollständig und abschließend wiedergibt. Der Verkäufer haftet dem Käufer nicht für Zusicherungen und Gewährleistungen seiner Vertriebspartner und Handelsvertreter, die dieser Vereinbarung widersprechen.

  1. Definitionen. „Verkäufer“ bezeichnet Mott Corporation und alle ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen. „Käufer“ oder „Käufer“ bezeichnet, je nach Fall, den Käufer oder Leasingnehmer der Produkte.
  2. Verkaufsbedingungen. 
    1. Die Übergabe der Ausrüstung durch den Verkäufer an den Spediteur erfolgt gemäß den Incoterms, die im geltenden Angebot des Verkäufers („Angebot“) aufgeführt sind, oder, falls ein solches nicht vorhanden ist, gemäß INCOTERMS 2020 „Ab Werk“ des Verkäufers in Farmington, CT (oder im Fall von Digested Organics LLC, Werk des Verkäufers in Plymouth, Michigan). Zu diesem Zeitpunkt gehen das Eigentum sowie sämtliche Risiken von Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung auf den Käufer über.  
    2. Der Käufer hat die Produkte unverzüglich nach Lieferung (spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung) zu prüfen und dem Verkäufer etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Käufer diese Mitteilung innerhalb dieser Frist, gelten die Produkte unabhängig davon, ob er die Produkte geprüft und abgenommen hat, als abgenommen.th Am Tag nach der Lieferung. Das einzige und ausschließliche Recht des Käufers bei Ablehnung der Produkte ist in Abschnitt 3 (Produktgarantie) aufgeführt. 
  3. Produktgarantie. Alle technischen Support-Installations-, Produktgarantie- und Nachgarantieleistungen werden nur am ursprünglichen Installationsort erbracht. Die Produktgarantie ist NICHT von einem Standort auf einen anderen ÜBERTRAGBAR, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.
    1. Der Verkäufer garantiert, dass die Ausrüstung für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Versanddatum (i) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und (ii) den Spezifikationen entspricht, die zwischen Käufer und Verkäufer schriftlich vereinbart wurden. Der Verkäufer garantiert, dass die Dienstleistungen fachmännisch ausgeführt werden, und diese Garantie ist auf einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Dienstleistung beschränkt. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers bei einem Garantieverstoß in Bezug auf Produkte beschränkt sich nach alleinigem Ermessen des Verkäufers auf die Reparatur oder den Ersatz der Ausrüstung, die nicht den Garantien entspricht, oder auf die erneute Ausführung der Dienstleistungen, vorausgesetzt, dass der Käufer den Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat oder Grund zur Kenntnis hatte, schriftlich über einen solchen Mangel informiert, und vorausgesetzt, dass die Überprüfung der Produkte durch den Verkäufer ergibt, dass der Mangel bei normaler und ordnungsgemäßer Verwendung der Produkte aufgetreten ist. Für Verschleißteile gilt keine Garantie für den oben genannten Zeitraum, sondern nur für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Versanddatum. Diese Garantie gilt nicht für Geräte, die: (i) durch unsachgemäße Verwendung, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall beschädigt wurden; (ii) geändert oder modifiziert wurden (es sei denn, die Änderung oder Modifikation erfolgte gemäß den schriftlichen Anweisungen des Verkäufers); (iii) sich aufgrund normaler Abnutzung abnutzen; (iv) aufgrund von Fehlern seitens des Käufers oder seiner Kunden oder Vertreter bei der ordnungsgemäßen Lagerung, Installation, Bedienung, Inspektion oder Wartung der Geräte oder gemäß den Empfehlungen des Verkäufers (oder, falls diese nicht vorhanden sind, allgemein anerkannter Branchenpraxis) ausfallen oder aufgrund von Fehlern ausfallen, die auf vom Käufer bereitgestellte Designs oder Spezifikationen zurückzuführen sind; (v) aufgrund von Geräten oder Systemen ausfallen, mit denen die Geräte nicht vom Verkäufer verwendet werden; oder (vi) die der Käufer auf eine andere Weise als gemäß dem Handbuch, den Richtlinien, Betriebsanweisungen oder anderen Materialien des Verkäufers betreibt. Alle Teile und Komponenten von Geräten, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden, unterliegen der Garantie des Originalherstellers, sofern vorhanden. Die Garantie für Dienstleistungen gilt nicht, wenn Dienstleistungen aus einem der oben genannten Gründe erneut erbracht werden müssen.
    2. Geräte werden nicht ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers an den Verkäufer zurückgesandt. Die Bereitstellung eines Ersatzteils oder einer Ersatzkomponente verlängert die Garantiezeit für Geräte nicht. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Geräte, für die Garantieansprüche bestehen, zu prüfen und die Rücksendung solcher Geräte, für die Garantieansprüche bestehen, an das Lager des Verkäufers auf Kosten des Käufers zu verlangen. Sofern jedoch festgestellt wird, dass das Problem mit den zurückgesandten Geräten durch die Garantie abgedeckt ist, erstattet der Verkäufer dem Käufer die Frachtkosten für die Rücksendung solcher Geräte an das Lager des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor, für Garantieersatzteile überholte Teile und Komponenten zu verwenden.
    3. DIE VORSTEHENDEN GARANTIEN SIND AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZEN ALLE ANDEREN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND JEGLICHER ANDERER ART, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, SOWIE UNGEACHTET, OB SIE DURCH FAHRLÄSSIGKEIT DES VERKÄUFERS VERURSACHT WURDEN ODER NICHT. DER VERKÄUFER SCHLIESST DIESE AUS UND DER KÄUFER VERZICHTET AUF DIESE GARANTIEN. 
  4. Haftungsbeschränkung. DER VERKÄUFER HAFTET DEM KÄUFER GEGENÜBER NICHT FÜR SPEZIELLE, STRAFENDE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, AUSFALLZEITEN, GESCHÄFTSVERLUSTE UND AUS JEGLICHEN ANSPRÜCHEN, KLAGEN ODER URSACHEN JEGLICHER ART, DIE AUS DER HERSTELLUNG, DEM VERKAUF, DER HANDHABUNG, DER REPARATUR, DEM AUSTAUSCH ODER DER VERWENDUNG VON PRODUKTEN ENTSTEHEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT VERBUNDEN SIND. IN KEINEM FALL WIRD DIE GESAMTHAFTUNG DES VERKÄUFERS, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHT ODER MIT DIESER VEREINBARUNG ZUSAMMENHÄNGT, SEIEN DIES VERTRAGLICH, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG ODER AUS EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, DEN KAUFPREIS DER PRODUKTE ÜBERSTEIGEN, DIE DEN ANSPRUCH AUSLÖSEN, SELBST WENN DER VERKÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER STRAFEN ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN ODER IN KENNTNIS GESETZT WURDE UND UNGEACHTET DESSEN, WENN VEREINBARTE ODER ANDERE RECHTSMITTEL IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLEN. In keinem Fall haftet der Verkäufer für verspätete Lieferung oder andere Strafen.
  5. Geistiges Eigentum. Alle Zeichnungen, Designs, das Know-how, alle Erfindungen, Geräte, urheberrechtlich geschützten Werke, Technologien, vertraulichen Informationen des Verkäufers, Verbesserungen daran und alle zugehörigen Patente, Patentanmeldungen, Urheberrechte, einschließlich Anmeldungen und Registrierungen, Geschäftsgeheimnisse oder andere ähnliche Eigentums- oder geistige Eigentumsrechte („IP des Verkäufers“) an oder im Zusammenhang mit der Konzeption, Erstellung, Entwicklung, praktischen Umsetzung, Gestaltung, Produktion, Lieferung, dem Betrieb, der Nutzung, Anwendung oder Leistung von Produkten sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf in keinem Fall ein Patent, Urheberrecht oder einen anderen Anspruch auf das Eigentum oder die Lizenz der Produkte und/oder des geistigen Eigentums des Verkäufers geltend machen oder beantragen. Nichts in diesem Abschnitt 5 hindert den Käufer daran, eine Beschreibung oder einen Verweis auf die Produkte des Verkäufers und/oder nicht vertrauliche Aspekte der Technologie oder Prozesse des Verkäufers aufzunehmen, wenn dies zur Unterstützung eines Patents, Urheberrechts oder anderen Anspruchs auf das Produkt des Käufers erforderlich ist, vorausgesetzt jedoch, dass der Name, die Marken oder Logos des Verkäufers ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht verwendet werden dürfen. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dem Käufer eine Lizenz, ein Eigentum oder die Gewährung von geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Produkte oder das geistige Eigentum des Verkäufers gewährt wird. Soweit der Käufer Verbesserungen in Bezug auf das geistige Eigentum des Verkäufers erstellt, konzipiert, entwickelt oder in die Praxis umsetzt, überträgt der Käufer hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Ansprüche an und auf solche Verbesserungen und damit verbundene geistige Eigentumsrechte an den Verkäufer. Der Verkauf von Produkten durch den Verkäufer an den Käufer umfasst keine Forschung, Entwicklung, Design oder andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum des Verkäufers.
  6. Entschädigung des Verkäufers. Der Verkäufer wird den Käufer gegen Ansprüche Dritter aufgrund von Personen- oder Sachschäden verteidigen, entschädigen und schadlos halten, soweit diese durch einen Produktfehler innerhalb der Garantiezeit verursacht wurden. Die Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer hierunter unterliegen der Bedingung, dass der Käufer den Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem der Anspruch gegenüber dem Käufer geltend gemacht wurde, schriftlich über den Anspruch (einschließlich aller bekannten wesentlichen Fakten in Bezug darauf) informiert (vorausgesetzt, dass das Versäumnis, den Verkäufer schriftlich über einen Anspruch wie hierin vorgesehen zu informieren, den Verkäufer nur dann von seinen Verpflichtungen hierunter entbindet, wenn und soweit der Verkäufer dadurch benachteiligt wird) und dass der Käufer dem Verkäufer die ausschließliche Leitung und Kontrolle über die Untersuchung, Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überträgt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Auswahl eines Rechtsbeistands, der den Käufer auf Kosten des Verkäufers vertritt.
  7. Ausrüstungsänderungen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung jederzeit Änderungen an der Ausrüstung vorzunehmen, die Form, Passform oder Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
  8. Änderung, Verzögerung oder Stornierung durch den Käufer gewünscht.
    aWünscht der Käufer eine Änderung der Produkte und stimmt der Verkäufer dieser Änderung schriftlich zu, kann der Verkäufer zusätzliche Gebühren erheben. Solche Änderungen können sich auch auf den Liefertermin, die Gewährleistung oder die Dauer der Leistungserbringung auswirken.
    b. Der Käufer kann die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen weder ändern, verschieben, verzögern noch die gesamte oder einen Teil der Bestellung stornieren.
    c. Hat der Käufer gemäß den Bedingungen der Bestellung einen von ihm ausgewählten Spediteur bzw. Frachtführer beauftragt und erfolgt der Versand der Ausrüstung nicht am oder vor dem bestätigten Versandtermin, weil der Käufer es versäumt hat, die Abnahme der Ausrüstung durch seinen Spediteur bzw. Frachtführer am bestätigten Versandtermin zu veranlassen, so ist der Verkäufer nach einer Frist von fünf (5) Werktagen (auch per E-Mail möglich) berechtigt, (i) die Ausrüstung frachtfrei und in Rechnung gestellt an den Käufer zu versenden. Die Lieferung erfolgt durch einen vom Verkäufer ausgewählten Spediteur ab Werk des Verkäufers in Farmington, CT (oder wie im Angebot des Verkäufers angegeben und durch gegenseitige schriftliche Vereinbarung in die Bestellung aufgenommen). Der Käufer hat die in Rechnung gestellten Kosten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Übt der Verkäufer seine Rechte gemäß diesem Absatz aus, gehen Eigentum und Gefahrübergang gemäß den im Angebot angegebenen Incoterms auf den Käufer über.
  9. Vertrauliche Informationen. Im Sinne dieser Vereinbarung umfasst der Begriff „vertrauliche Informationen“ alle im Rahmen dieser Vereinbarung übermittelten Informationen, die als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet sind oder von denen die empfangende Partei weiß oder wissen sollte, dass sie vertraulich weitergegeben werden. Dies schließt insbesondere Preisinformationen, Angebote, Drucke, Zeichnungen und alle Informationen ein, die sich auf die Konstruktion, Entwicklung, Produktion, Lieferung, den Betrieb, die Nutzung, die Anwendung oder die Leistung von Technologien, Geräten, Teilen, Produkten oder Wartungs-/Serviceleistungen einer Partei beziehen. Vertrauliche Informationen umfassen nicht:
    a) ist der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die andere Partei bekannt oder wurde von ihr unabhängig entwickelt, wie aus den Aufzeichnungen der empfangenden Partei hervorgeht;
    b) ohne Verstoß des Empfängers gegen diese Vereinbarung Teil der Gemeinfreiheit wird;
    c) von einem Dritten ohne Einschränkung und unter Bedingungen, die die Weitergabe an Dritte gestatten, erhalten wird; oder
    d) die aufgrund gerichtlicher Maßnahmen oder behördlicher Vorschriften offengelegt werden, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei vor einer solchen Offenlegung und arbeitet mit der offenlegenden Partei zusammen, falls diese beschließt, die Offenlegung rechtlich anzufechten und zu verhindern.
  10. Höhere Gewalt. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die direkt oder indirekt auf höhere Gewalt, Handlungen ziviler, staatlicher oder militärischer Behörden, Aufstände oder zivilen Ungehorsam, Terrorismus, Kriege, Embargos, Streiks oder Arbeitskonflikte, Unfälle, Überschwemmungen, Brände, Unfälle, Transportengpässe oder -ausfälle, die Unfähigkeit, ausreichend Kraftstoff, Transportmittel, Arbeitskräfte, Materialien oder Produktionsanlagen zu beschaffen, die Auflösung des Geschäfts eines Lieferanten, Handlungen oder Unterlassungen von Transportunternehmen, Epidemien, Pandemien oder sonstige Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers zurückzuführen ist oder dazu beigetragen wird; vorausgesetzt jedoch, dass der Käufer sich damit einverstanden erklärt, die Lieferung ab dem Datum des Ereignisses höherer Gewalt anzunehmen und die Zahlung für die fertigen Geräte oder Komponenten zu leisten.
  11. Verzicht. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung einer der Parteien, auf der strikten Erfüllung von Rechten oder Befugnissen gemäß dieser Vereinbarung zu bestehen, gilt als Verzicht darauf, noch schließt eine andere einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder einer solchen Befugnis eine weitere Ausübung von gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsmitteln aus, es sei denn, diese Partei stimmt dem schriftlich zu. Ein Verzicht auf diese Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf einen späteren Vertragsbruch einer der Parteien und kann auch nicht als solcher ausgelegt werden.
  12. Zuweisung. Dieser Vertrag darf vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder übertragen noch abgetreten werden. Der Verkäufer darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Falle einer Fusion, Übernahme oder Veräußerung aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen oder einen Drittkäufer abtreten.
  13. Spezifische Leistung.  Der Käufer stimmt zu, dass ein finanzieller Schadenersatz möglicherweise nicht ausreicht, um einen Verstoß hierunter zu beheben, und dass der Verkäufer berechtigt ist, Vertragserfüllung und Unterlassungsansprüche oder sonstige angemessene Rechtsmittel zu verlangen. 
  14. Teilnichtigkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht als rechtswidrig erachtet werden, so ist diese Bestimmung vom Gericht so abzuändern und auszulegen, dass die mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten Ziele im gesetzlich zulässigen Umfang bestmöglich erreicht werden. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben davon unberührt.
  15. Export Import.Der Käufer ist allein verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Lizenzen und Erlaubnisse, sofern in den anwendbaren Incoterms nichts anderes vereinbart ist. Der Käufer verpflichtet sich, alle Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten und alle Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem Export oder Import der vom Verkäufer gelieferten Ausrüstung zu treffen. Ausrüstung und zugehörige technische Informationen, Daten, Dokumente und Materialien unterliegen den Exportkontrollen gemäß den US-Exportbestimmungen (Export Administration Regulations), den Embargobestimmungen des US-Finanzministeriums und anderen anwendbaren Gesetzen. Der Käufer verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller dieser Exportkontrollen, zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Verkäufer bei allen offiziellen und inoffiziellen Untersuchungen, Prüfungen oder Inspektionen im Zusammenhang mit diesen Kontrollen und darf Ausrüstung oder zugehörige technische Informationen, Daten, Dokumente oder Materialien weder direkt noch indirekt an Dritte oder an Bestimmungsorte exportieren, reexportieren, umleiten oder übertragen, noch sie für Zwecke verwenden, die einem Embargo unterliegen oder gemäß diesen Kontrollen anderweitig verboten sind, es sei denn, der Käufer hat alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Zulassungen, Lizenzen und Erlaubnisse erhalten.
  16. Geltendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates Connecticut und ist nach diesem auszulegen, ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Die Vertragsparteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des US-Bundesstaates Connecticut sowie der in Connecticut ansässigen Gerichte der Vereinigten Staaten von Amerika für die Entscheidung aller Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben.
  17. Zahlung.  Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Steuern, Fracht und Versicherung sowie etwaige Zölle und Maklergebühren. Diese fallen ausschließlich in die Verantwortung und Haftung des Käufers. Wenn der Käufer eine Befreiung von einer Steuer beansprucht, muss der Bestellung eine gültige und ordnungsgemäße Steuerbefreiungsbescheinigung beiliegen. Sofern in der Rechnung, dem Angebot, dem Mietvertrag oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers nichts anderes angegeben ist, sind alle Zahlungen in der im Angebot des Verkäufers angegebenen Währung zu leisten.
    Etwaige Anzahlungen oder Ratenzahlungen werden im Angebot aufgeführt und entsprechend in Rechnung gestellt. Sofern im Angebot des Verkäufers nichts anderes vereinbart ist, werden die Geräte bei Versand und die Dienstleistungen nach Fertigstellung oder dreißig (30) Tage nach Versand der Geräte in Rechnung gestellt, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern im Angebot des Verkäufers nichts anderes angegeben ist.
    Alle nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollständig bezahlten und eingegangenen Beträge unterliegen einem Verzugszins in Höhe von 1.5 % pro Monat (18 % pro Jahr) oder, falls niedriger, dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Bezahlung. Die im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen Preise für die Produkte können vom Verkäufer aufgrund außergewöhnlicher Marktbedingungen angepasst werden. „Außergewöhnliche Marktbedingungen“ bezeichnen in diesem Zusammenhang jede Kostensteigerung für die Auftragsabwicklung und/oder -lieferung, die durch Marktveränderungen oder andere Gründe außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers verursacht wird, wie z. B. Zölle, Zuschläge, erhöhte Logistikkosten und Währungsschwankungen bei Rohstoffen, Komponenten usw., und die zu einer Preiserhöhung über den im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegebenen Preis hinaus führt. Preisänderungen werden ab dem Zeitpunkt angewendet, an dem die „außergewöhnlichen Marktbedingungen“ in Kraft treten oder dem Verkäufer bekannt werden. Die Beträge können aufgrund von Änderungen der Zollstrukturen oder der Handelspolitik schwanken. Der Käufer verpflichtet sich, jede solche Erhöhung gemäß der Rechnung unverzüglich zu begleichen. Falls Rohstoffe oder andere Komponenten von Zöllen betroffen sind, werden diese dem Käufer als separate Position in der Bestellung in Rechnung gestellt. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar und unterliegt den Zahlungsbedingungen des Verkäufers oder dem Zahlungseingang. Erfolgt die Zahlung nicht gemäß den Zahlungsbedingungen des Verkäufers oder verschlechtert sich die Kreditwürdigkeit des Käufers nach alleinigem Ermessen des Verkäufers, kann der Verkäufer die Lieferung von Ausrüstung oder die Erbringung von Dienstleistungen bis zur Erfüllung der Zahlungsbedingungen oder der Kreditvereinbarungen zurückhalten.
  18. Regierungsanordnungen. Wenn der Untervertrag, Vertrag oder die Bestellung zur Unterstützung eines Hauptvertrags der US-Regierung oder eines Untervertrags höherer Ebene oder eines Hauptvertrags des US-Verteidigungsministeriums erteilt wird, gelten zusätzlich die beigefügten ergänzenden Verkaufsbedingungen, die hiermit einbezogen werden.
    1. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers sind keine Umplanungen, Verzögerungen oder Stornierungen der Lieferung durch den Käufer zulässig. Wenn der Verkäufer seine Zustimmung erteilt, ist er berechtigt, den Preis der hergestellten Ausrüstung zuzüglich der Kosten für Arbeit, unfertige Erzeugnisse, Teile und Komponenten für bestellte Produkte, angemessenen Gewinn, etwaige Stornierungsgebühren des Herstellers oder Subunternehmers für nicht versandte Artikel für solche stornierten Teile und Komponenten sowie einen angemessenen Anteil der Kosten für Dienstleistungen zu erhalten, die der Verkäufer erbringen sollte oder erbracht hat. 
    2. Wenn der Verkäufer einer Verzögerung des Versands zustimmt, berechnet er dem Käufer für jeden Tag der Verzögerung des Versands eine Lager- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von einem Zehntel von einem Prozent (0.10 %) des Bestellwerts pro Tag, wobei die maximale Lager- und Bearbeitungsgebühr zehn Prozent (10.0 %) des Bestellwerts beträgt. Sobald diese maximale Gebühr erreicht ist, kann der Verkäufer den Bestellwert stornieren, und der Käufer schuldet dem Verkäufer den vollen Bestellwert zuzüglich Lager- und Bearbeitungsgebühren. Die Parteien vereinbaren, dass diese Beträge eine angemessene Vorabschätzung der Schäden darstellen, die dem Verkäufer aufgrund der Verzögerung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Umstände entstehen, und als pauschalierter Schadensersatz und nicht als Strafe zu bewerten sind.
    3. Wenn der Käufer sich gemäß den Bedingungen der Bestellung für die Nutzung eines vom Käufer ausgewählten Spediteurs und/oder Frachtführers entschieden hat und der Versand der Ausrüstung nicht am oder vor dem bestätigten Versanddatum erfolgt, weil der Käufer es versäumt hat, die Lieferung der Ausrüstung am bestätigten Versanddatum durch seinen Spediteur und/oder Frachtführer zu veranlassen, dann ist der Verkäufer nach einer Mitteilung an den Käufer mit einer Frist von fünf (5) Werktagen (die per E-Mail erfolgen kann) berechtigt, (i) die Ausrüstung mit einem vom Verkäufer ausgewählten Spediteur ab Werk INCOTERMS 2020, Werk des Verkäufers in Farmington, CT (, an den Käufer zu versenden.oder wie im Angebot des Verkäufers angegeben und durch gegenseitige schriftliche Vereinbarung in die Bestellung aufgenommen), Fracht im Voraus bezahlt und in Rechnung gestellt, und dem Käufer diese Gebühren in Rechnung stellt; und (ii) der Käufer zahlt dem Verkäufer diese in Rechnung gestellten Gebühren netto dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum. Wenn der Verkäufer seine Rechte gemäß diesem Absatz ausübt, gehen Eigentum und Verlustrisiko gemäß den im Angebot angegebenen Incoterms auf den Käufer über.

Mott Corporation

Ergänzende Verkaufsbedingungen (Rev. 08)

Wenn der Untervertrag, Vertrag oder die Bestellung („Untervertrag“) zur Unterstützung eines Hauptvertrags oder eines Untervertrags höherer Ebene der US-Regierung ausgestellt wird, stimmen Mott Corporation und alle ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen („Verkäufer“) nur zu, die Klauseln der Federal Acquisition Regulation („FAR“) und Zusatzklauseln der FAR-Agentur zu akzeptieren, die in Unterverträgen für kommerzielle Produkte oder kommerzielle Dienstleistungen enthalten sein müssen, wie unten aufgeführt. Nur die unten genannten FAR-Klauseln werden hierin aufgenommen und zu einem Teil des Untervertrags gemacht, sofern die unten beschriebenen Bedingungen für den Untervertrag gelten, und alle anderen FAR- und Zusatzklauseln der FAR-Agentur werden hiermit abgelehnt, es sei denn, der Verkäufer stimmt diesen Klauseln ausdrücklich schriftlich zu.

Für die Zwecke dieses Untervertrags gelten die folgenden FAR-Klauseln, die die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Parteien festlegen und so auszulegen sind, als ob „Regierung“ den „Käufer“, „Auftragsverantwortlicher“ einen autorisierten Vertreter der Einkaufsabteilung des Käufers, „Vertrag“ diesen „Untervertrag“, „Anbieter“ und „Auftragnehmer“ den „Verkäufer“ und „Streitbeilegungsklausel“ die Streitbeilegungs- oder Gerichtsstandsklausel des Untervertrags bedeuten würde.

52.203-6 Beschränkungen für Subunternehmerverkäufe an die Regierung (Juni 2020) (wenn der Subunternehmerwert 250,000 USD übersteigt)

52.203-7 Anti-Kickback-Verfahren (MAI 2014) (wenn der Untervertrag 150,000 USD übersteigt; ausgenommen Absatz (c)(1))

52.203-12 Beschränkung von Zahlungen zur Beeinflussung bestimmter Bundestransaktionen (Juni 2020) (wenn der Untervertrag 150,000 USD übersteigt)

52.203-13 Verhaltenskodex für Auftragnehmer im Geschäftsleben (NOV 2021) (wenn der Untervertrag 6 Mio. USD übersteigt und eine Erfüllungsdauer von mehr als 120 Tagen hat)

52.203-17 Hinweisgeberrechte von Auftragnehmermitarbeitern und Verpflichtung, Mitarbeiter über Hinweisgeberrechte zu informieren (NOV 2023)

52.203-19 Verbot der Anforderung bestimmter interner Vertraulichkeitsvereinbarungen oder -erklärungen (Januar 2017)

52.204-21 Grundlegende Sicherung der Informationssysteme abgedeckter Auftragnehmer (NOV 2021) (wenn der Untervertrag vom Verkäufer verlangt, dass sich Informationen zu Bundesverträgen in seinem Informationssystem befinden oder durch dieses laufen; gilt nicht, wenn der Untervertrag handelsübliche Standardartikel („COTS“) betrifft)

52.204-23 Verbot des Vertragsabschlusses für Hardware, Software und Dienste, die von von Kaspersky Lab abgedeckten Unternehmen entwickelt oder bereitgestellt werden (DEZ 2023)

52.204-25 Verbot der Auftragsvergabe für bestimmte Telekommunikations- und Videoüberwachungsdienste oder -geräte (NOV 2021) (ausgenommen Absatz (b)(2))

52.204-27 Verbot einer von ByteDance abgedeckten Anwendung (Juni 2023)

52.204-30 Bundesweite Anordnungen zur Sicherheit der Lieferkette bei Beschaffungen – Verbot (DEZ 2023) (ausgenommen Absatz (c)(1))

52.209-6 Schutz der Interessen der Regierung bei der Vergabe von Unteraufträgen an Auftragnehmer, die vom Vertrag ausgeschlossen, suspendiert oder zum Ausschluss vorgeschlagen wurden (NOV 2021) (wenn der Unterauftrag 35,000 USD übersteigt und keine COTS-Artikel betrifft)

52.211-15 Verteidigungsprioritäts- und Zuteilungsanforderungen (APR 2008) (wenn der Untervertrag eine DPAS-Bewertung enthält)

52.219-8 Nutzung kleiner Unternehmen (FEB 2024) (wenn der Unterauftrag weitere Unterauftragsmöglichkeiten bietet)

52.222-21 Verbot von getrennten Einrichtungen (APR 2015)

52.222-26 Chancengleichheit (SEP 2016)

52.222-35 Chancengleichheit für Veteranen (Juni 2020) (wenn der Untervertrag 150,000 USD erreicht oder übersteigt)

52.222-36 Chancengleichheit für Arbeitnehmer mit Behinderungen (Juni 2020) (wenn der Untervertrag 15,000 USD übersteigt)

52.222-37 Beschäftigungsberichte zu Veteranen (Juni 2020) (wenn der Untervertrag 150,000 USD erreicht oder übersteigt)

52.222-40 Benachrichtigung über Arbeitnehmerrechte gemäß dem National Labor Relations Act (Dezember 2010)

52.222-50 Bekämpfung des Menschenhandels (NOV 2021)

52.222-54 Überprüfung der Beschäftigungsberechtigung (MAI 2022) (gilt für Unteraufträge über 3,500 US-Dollar für die Erbringung von Dienstleistungen in den Vereinigten Staaten, mit Ausnahme von kommerziellen Dienstleistungen, die (i) Teil des Kaufs eines COTS-Artikels oder eines Artikels sind, der bis auf geringfügige Änderungen ein COTS-Artikel wäre, (ii) vom COTS-Anbieter ausgeführt werden und (iii) normalerweise für diesen COTS-Artikel bereitgestellt werden)

52.223-18 Förderung der Richtlinien von Auftragnehmern zum Verbot von Textnachrichten während der Fahrt (Juni 2020) (wenn der Untervertrag 10,000 USD übersteigt)

52.225-13 Beschränkungen für bestimmte ausländische Käufe (FEB 2021)

52.244-6 Unteraufträge für Handelsartikel (FEB 2024)

52.247-64 Bevorzugung von privat geführten Handelsschiffen unter US-Flagge (NOV 2021)

Wenn der Untervertrag zur Unterstützung eines Hauptvertrags des US-Verteidigungsministeriums ausgestellt wird, werden hier nur die unten genannten Klauseln des FAR Supplement (DFARS) des Verteidigungsministeriums einbezogen und Teil des Untervertrags, sofern die unten beschriebenen Bedingungen für den Untervertrag gelten. Die Ersetzung der oben genannten Parteien gilt auch für die folgenden DFARS-Klauseln.

252.203-7002 Verpflichtung zur Information der Mitarbeiter über die Rechte von Hinweisgebern (DEZ 2022)

252.203-7003 Agenturbüro des Generalinspektors (AUG 2019) (wenn FAR 52.203-13 auf den Untervertrag zutrifft)

252.204-7000 Offenlegung von Informationen (OKT 2016)

252.204-7012 Schutz von abgedeckten Verteidigungsinformationen und Meldung von Cyber-Vorfällen (JAN 2023) (gilt für Unteraufträge für betriebskritische Unterstützung oder für die Ausführung von Unteraufträgen, bei denen abgedeckte Verteidigungsinformationen einbezogen werden; gilt nicht, wenn der Unterauftrag COTS-Artikel betrifft)

252.204-7015 Hinweis zur autorisierten Offenlegung von Informationen zur Unterstützung von Rechtsstreitigkeiten (Jan. 2023)

252.204-7018 Verbot des Erwerbs von abgedeckten Telekommunikationsgeräten oder -diensten für die Verteidigung (Januar 2023)

252.204-7020 NIST SP 800-171 DoD-Bewertungsanforderungen (NOV 2023) (gilt nicht, wenn der Untervertrag COTS-Artikel betrifft)

252.223-7008 Verbot von sechswertigem Chrom (Januar 2023) (wenn der Untervertrag Lieferungen, Wartungs- und Reparaturdienste oder Baumaterialien betrifft)

252.225-7007 Verbot des Erwerbs bestimmter Artikel von kommunistischen chinesischen Militärunternehmen (DEZ 2018) (gilt, wenn der Untervertrag Artikel betrifft, die in der US-amerikanischen Munitionsliste oder der 600er-Reihe der Commerce Control List aufgeführt sind)

252.225-7009 Beschränkung des Erwerbs bestimmter Artikel, die Spezialmetalle enthalten (JAN 2023) (gilt für Unteraufträge für Artikel, die Spezialmetalle enthalten; ausgenommen Absätze (d) und (e)(1))

252.225-7048 Exportkontrollierte Artikel (Juni 2013)

252.225-7052 Beschränkung des Erwerbs bestimmter Magnete, Tantal und Wolfram (Jan. 2023) (gilt für Unteraufträge für Artikel, die ein abgedecktes Material enthalten, sofern keine Ausnahme in Absatz (c) der Klausel zutrifft)

252.226-7001 Nutzung von indianischen Organisationen, indianischen Wirtschaftsunternehmen und einheimischen hawaiianischen Kleinunternehmen (JAN 2023) (wenn der Untervertrag 500,000 USD übersteigt)

252.244-7000 Unteraufträge für Handelsartikel (NOV 2023)

252.246-7008 Bezugsquellen für elektronische Teile (JAN 2023) (gilt, wenn der Unterauftrag elektronische Teile oder Baugruppen mit elektronischen Teilen betrifft, es sei denn, der Lieferant ist der ursprüngliche Hersteller)

252.247-7023 Transport von Lieferungen auf dem Seeweg (JAN 2023) (wenn der Untervertrag Lieferungen betrifft, die ohne Mehrwert an die Regierung geliefert werden)

Mott Corporation / Rev – 18.08.2025

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